Wer wird Notar ? ?
Es gibt sog. Nur- Notare ( alle neuen Bundesländer, Teile von NRW und BW, Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz) sowie Notare im Nebenamt, die hauptberuflich Rechtsanwälte sind.
Aufgrund historischer Besonderheiten ist das Notaramt in Bielefeld und im gesamten Zuständigkeitsbereich der Westfälischen Notarkammer in Hamm sowie im übrigen auch in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hessen sowie Berlin und Teilen Baden-Württembergs untrennbar damit verbunden, dass der Notar im Hauptberuf Rechtsanwalt ist, § 3 Abs. BNotO.
Es gibt derzeit mehr als 60 Rechtsanwälte in Bielefeld, die das Notaramt im Nebenberuf ausüben( sog. Anwaltsnotare / Stand 03/2011). Die Bundesnotarordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsanwalt zum Notar zugelassen werden kann.
Dies setzt zunächst die Ausschreibung einer neuen Notarstelle durch die Landesjustizverwaltung voraus. Hierzu besteht keine Verpflichtung, es entscheidet vielmehr der Bedarf ( derzeit bei einem Urkundenaufkommen von durchschnittlich 400 Urkunden/Notar des Amtsgerichtsbezirkes und/oder die Sicherung der Altersstruktur).
Unter mehreren, durch den Besuch von Lehrgängen, Seminaren und erfolreichen Prüfungen qualifizierten Bewerbern entscheidet sich die Auswahl nach bestimmten Kriterien ( Examensnote, Berufspraxis, und Bestehen und Note einer staatlichen Prüfung).
Die Auswahlpraxis wird nach dem 01.05.2011 im wesentlichen davon bestimmt werden, wie ein Bewerber in einer neu geschaffenen staatlichen Zugangsprüfung abschneidet.Die dazu erforderliche Notarfachprüfungsverordnung ( NotFV) ist erlassen (siehe dazu http://www.anwalts-notariat.de) und es werden bereits die ersten Prüfungen abgenommen.
Ab 15.05.2011 soll die Bewerbungsfrist um 6 neue Notarstellen laufen, die erstmalig an Bewerber vergeben werden, die die neue Zulassungsprüfung bestanden haben.
Die Note dieser Prüfung, die aus sechs benoteten Klausuren und einer mündlichen Prüfung einschließlich Aktenvortrag besteht, fließt zu 40 %, die Examensnote mit 60 % in die Auswahlkrierien ein.
Das Notaramt erlischt kraft Gesetzes mit der Vollendung des 70.Lebensjahres.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes.
Der Notar ist tätig u.a. im Bereich
- Grundstücksrecht, d.h. Kaufverträge und Übertragungen, Aufteilungen,
- Handels- und Gesellschaftsrecht,
- Erbrecht,
- Familienrecht
und in anderen Rechtsangelegenheiten zuständig für die veorsorgende Rechtsbetreung, den Entwurf und die Beurkundung von Verträgen, Testamenten, sowie einseitigen Willenserklärungen wie der Bestellung von Grundpfandrechten und Anträgen auf Erteilung von Erbscheinen sowie die Beglaubigung von Unterschriften sowie elektronische Anmeldungen zum Handelsregister.
Diese Seite steht allen Bielefelder Notaren zur Darstellung ihrer Person und Tätigkeit offen.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Notar Arnold Riedenklau
33604 Bielefeld
Detmolder Str. 43
D- 33604 Bielefeld
0521-966410
Fax 0521-9664190
info@srd.net